Der Verein Stadttauben Lüneburg e.V. hat im Jahr 2022 gegen eine Anordnung der Stadt Lüneburg geklagt. In Niedersachsen ist ein Widerspruch gegen behördliche Bescheide seit 2005 nicht mehr möglich, der Klageweg war deshalb die einzige Möglichkeit des Widerspruchs, nachdem diverse Gespräche auch mit Unterstützung des Veterinäramtes und des Deutschen Tierschutzbundes Landestierschutzverband Niedersachsen erfolglos geblieben sind. „Diese Klage haben wir mit heutigem Datum zurückgezogen, da nach langer juristischer Auseinandersetzung keine Aussicht auf Erfolg bestand und die Oberbürgermeisterin Kalisch eine vom Gericht vorgeschlagene Mediation abgelehnt hat. Dazu hatte die Verwaltung dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag vorgelegt, die bisherige Verwaltungspraxis gegenüber dem Verein beizubehalten.“ gibt Inge Prestele, Vorsitzende des Stadttauben Lüneburg e.V., bekannt.
Es ist zwar richtig, dass eine öffentliche Verwaltung sich selbstverständlich an Bundesgesetze halten muss, jedoch musste der Verein nun lernen, dass das Tierschutzgesetz zwar allen Bürgern verbietet, Tiere aus menschlicher Obhut auszusetzen oder unversorgt zurückzulassen. Dieses kann mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet werden. Das gleiche rechtswidrige Verhalten einer öffentlichen Verwaltung, in diesem Fall das der Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch, hat aus formalen Gründen jedoch keine juristischen Folgen. Das Gericht hat dem Verein deshalb nahegelegt, die Klage fallen zu lassen.
Die Tatsache, dass die Auflagen der Stadt Lüneburg den Erfolg des streitgegenständlichen Taubenschlages (Auf der Hude) konterkarieren, bleibt bestehen. Dennoch wird der Verein das Projekt im Sinne der Tiere und der Bürgerinnen und Bürger nicht aufgeben.