Klebepasten sind verboten

Um Stadttauben von Gebäuden fern zu halten gibt es seit geraumer Zeit diverse Klebepasten (NOPALOMA, PLATINUM, RESPIKE Taubenfrei), die den Vögeln das Sitzen unangenehm machen sollen. Diese Pasten gefährden die Tiere, weil sie sehr lange sehr klebrig sind und an den Füßen, den Federn und Schnäbeln der Vögel kleben bleiben.

Dr. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen Anhalt schreibt dazu: "Die Verklebung von Gliedmaßen, Gefieder und Schnabel der Tauben führen zur Unfähigkeit der ungehinderten Nahrungsaufnahme und Fortbewegung und damit zu länger andauernden erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden. Auch ein Abdecken der Mittel mit Quarzsand kann das Verkleben der Tauben nicht verhindern und ändert daher nichts an der Tierschutzwidrigkeit. Es ist dabei unerheblich, ob das Kleben die hauptsächliche Wirkungsweise des Mittels ist und ob das Mittel in Bezug auf andere Rechtsvorschriften zugelassen ist. Die Anwendung von Klebepasten zur Taubenvergrämung ist nach §17 Nr. 2b  Tierschutzgesetz strafbar."
Aus: Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle, 26. Jahrgang – 2/2019

 
Für alle, die das TierSchG. nicht gut kennen:
Der § 17 stellt bis zu 3 Jahre Haft in Aussicht.


Hinweis für die Anwälte der Firma Nopaloma etc.:

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte gleich an die Tierschutzbeauftragten der Länder.

Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle 2/2019
Stellungnahme der Tierschutzbeauftragten 2019
DpS Fachzeitschrift für Schädlingsbekämpfung 2/2018
Bayrisches Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz 1/2016
Mit NOPALOMA verklebte Taube

01/2021: 4000 € Strafzahlung

Auf Vergrämungsmethoden spezialisierte Firma muss Geldstrafe zahlen

Januar 2021 – Im Dezember 2018 erstattete PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen die Verantwortlichen des Unternehmens TA Platinum, das auf Vergrämungsmethoden gegen Tauben spezialisiert ist. Unter anderem bietet das Unternehmen eine tierquälerische Paste als Produkt zur Vergrämung von Tauben an. Das Strafverfahren wegen strafbarer Werbung wurde im Januar 2021 gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro eingestellt (Az.505 Js 109145/19).

© Stadttauben Lüneburg e.V. 02-05-2023   Impressum